Tarifrunde öffentlicher Dienst: erfolgreicher hessischer Warnstreikauftakt …

Aufgrund der aktuellen Ankündigung zum Warnstreiks von Verdi , u. a. für die Bereiche Pflege und Kindergärten, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass unsere Mitarbeiter NICHT als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Das Wichtigste in Kürze: Unsere Mitarbeiter dürfen nicht in Betriebsteilen eingesetzt werden, die

a) vom Streikaufruf betroffen sind UND b) auch wirklich von mindestens einer Person bestreikt wird/werden

Im Falle von Notdienstvereinbarungen/regelungen zwischen dem Einsatzbetrieb (Träger) und der Gewerkschaft, welche uns mitgeteilt werden muss, dürfen unsere Mitarbeiter -nach Rücksprache - eingesetzt werden. Hier geht es um die Vermeidung von Schädigungen an Leib und Leben.

Unsere Mitarbeiter müssen wir nach § 11 Abs. 5 s. 3 und 4 AÜG darauf hinweisen, dass sie nicht bei einem Entleiher tätig sein dürfen, soweit dieser unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.

Für Rückfragen und weitere Informationen melden Sie sich gerne bei Frau Bianca Daum. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Auskünfte keine Rechtsberatung darstellen, geschweige denn ersetzen.