Schriftformerfordernis nach dem AÜG

Das AÜG sieht für sämtliche Arbeitnehmerüberlassungsverträge eine Schriftformerfordernis vor. Dies bedeutet:

Seit April 2017 muss der gesamte Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (PLUS jedesmal die AGB) von beiden Vertragsparteien (Kunde und Zeitarbeitsfirma) mit Originalunterschrift VOR Einsatzbeginn vorliegen. Sozusagen echte Tinte auf dem Papiervertrag.

Zur Erinnerung: Die Schriftformerfordernis für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) wurde sanktioniert, um illegale "FAKE" Werkverträge zu verhindern. Das heißt wir werden gegängelt, weil die anderen sich nicht an die Regeln gehalten haben.

"Na und? Ist das mein Problem?" werden jetzt gleich wieder viele denken. Oder: "Der Zeitarbeit gehört es nicht anders", höre ich auch schon wieder in meinen Ohren.

Ob Sie es glauben oder nicht, es geht uns alle an. Selbst bei vorsichtiger Rechnung - also zu Gunsten des Schriftformzwanges - produziert unsere Branche mindestens soviel Papier, dass jährlich 770 Bäume gefällt werden müssten. Dies entspricht übrigens einem Gewicht von 450 Opel Corsa, um es in der "Männersprache" zu verdeutlichen.

Wer von Ihnen hat Kinder? Können Sie ihnen diesen Wahnsinn erklären? Unsere Kinder haben den Popo in der Hose, für ihre Umwelt und somit ihre Zukunft, auf die Straße zu gehen! Und was machen wir? Wir produzieren weiterhin den ganzen Sch..... und Müll, verschwenden Ressourcen wie immer.

Was das mit der Schriftform zu tun hat?

Bäume reinigen die Luft, gesunde Wälder sind wichtige Ressourcen. Für den Hambacher Wald, starben Menschen. Glauben Sie mindestens 770 Bäume pro Jahr, nur für diesen Wahnsinn, ist ok? Nur weil es um Zeitarbeit geht? Gehen Sie bitte in den Wald und zählen 770 Bäume, schauen Sie sich dann die Gesamtfläche einmal an.

Vorallam: Für was und WARUM in der heutigen Zeit? Verträge können rechtssicher in Textform abgebildet werden. Das hätte sogar den Vorteil, das nachweisbar ist, wann der Vertrag genau geschlossen wurde.

Zur Erklärung: Im AÜG heißt es, dass die Verträge VOR der Überlassung zu schließen sind.

Wie beweise ich, dass der Vertrag, der für einen Frühdienst am Mittwoch, welcher am Dienstagabend angefordert wurde, auch wirklich vor dem Dienstbeginn geschlossen wurde? Via Textform ist das kein Thema, das erklärt die Technik für uns.

Ironie an: Das Absurde an dem Ganzen: "Hurra, wir leben im Zeitalter der Digitalisierung" und nochmal: "Hurra, wir wünschen und das papierlose Büro". Ironie aus

Selbst Versicherungsverträge werden zwischenzeitlich rechtsgültig via iPad unterzeichnet! Verträge können digital archiviert werden, das spart dem Prüfer und uns Zeit sowie der Umwelt viele Bäume.

Wir mieten dieses Jahr extra Lagerräume an um Papierberge, die vermieden werden können, zu lagern!

Daher die Grundidee eine Petition gegen die Schriftformerfordernis einzureichen. 50.000 Stimmen brauchen wir, um den Wahnsinn neu "aufrollen" lassen zu können. Das ist eine große Zahl! Können wir mit Ihnen rechnen?

Auf der Homepage von Staff Rent wird Thorsten Rensing einen Download-Bereich einrichten, um verschiedenste Formulare, Kundenbriefe, Mitarbeiteranschreiben, Listen für die Offline Unterschriften, etc. zur Verfügung zu stellen. Freitags werden wir ab sofort für ca. 30 Minuten skypen, um uns kurzzuschließen.

Wer uns unterstützen kann und will, bitte einfach eine Email an Thorsten oder mich:

rensing@sr-zeitarbeit.de oder bianca.daum@top-pp.de